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   BGH, 02.07.1957 - 5 StR 135/57   

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https://dejure.org/1957,5875
BGH, 02.07.1957 - 5 StR 135/57 (https://dejure.org/1957,5875)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1957 - 5 StR 135/57 (https://dejure.org/1957,5875)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1957 - 5 StR 135/57 (https://dejure.org/1957,5875)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.12.1953 - 5 StR 521/53
    Auszug aus BGH, 02.07.1957 - 5 StR 135/57
    Es genügt, daß sie Ausfluß einer Geisteskrankheit ist, die die Wahrscheinlichkeit begründet, der Täter werde Taten begehen, die ihn für die Allgemeinheit gefährlich erscheinen lassen (BGHSt 5, 140 [142]).
  • BGH, 19.02.1957 - 5 StR 559/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.07.1957 - 5 StR 135/57
    Der Tatrichter muß vielmehr die Überzeugung gewinnen, daß etwaige andere Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahr ausreichen werden (vgl. u.a. BGH in 5 StR 559/56 vom 19.2.1957).
  • BGH, 28.04.1959 - 1 StR 86/59

    Anforderungen an das Vorliegen einer strafrechtlich relevanten erheblichen

    Es ist, wie der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung 5 StR 135/57 vom 2. Juli 1957 ausgesprochen hat, rechtlich bedenklich, wenn man aus einem solchen Krankheitsbild auf eine bloße Möglichkeit, nicht aber auf eine Wahrscheinlichkeit der Begehung künftiger Straftaten Schlüsse zieht.
  • BGH, 31.08.1971 - 5 StR 318/71

    Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einer Heilanstalt oder

    Für die zukünftige Gefährlichkeit können auch solche Taten symptomatisch sein, die selbst nicht schwer wiegen, sofern sie Ausfluß einer Geisteskrankheit sind, die die Wahrscheinlichkeit begründet, der Beschuldigte werde Handlungen begehen, die ihn für die Allgemeinheit gefährlich erscheinen lassen (BGHSt 5, 140, 143 [BGH 01.12.1953 - 5 StR 521/53]; BGH NJW 1971, 1092 [BGH 10.02.1971 - 3 StR 47/70]; 5 StR 135/57 vom 2.7.1957).
  • BGH, 19.06.1962 - 1 StR 117/62

    Rechtsmittel

    Wenn die Strafkammer den Ausdruck "bestimmte Wahrscheinlichkeit" auch nicht ausdrücklich gebraucht, so folgt doch aus ihren Darlegungen über "die Gefahr neuer Straftaten des Angeklagten auf sexuellem Gebiet" (7 UA) und über die Gefahr, die er dadurch für die Öffentlichkeit, insbesondere für Kinder und Jugendliche bildet (4 UA), daß der Tatrichter nicht nur mit einer allgemeinen Möglichkeit neuer erheblicher strafbarer Handlungen des Angeklagten, sondern außerdem mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit solcher Taten rechnet (vgl. dazu auch BGH Urt. v. 2. Juli 1957 - 5 StR 135/57).
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